23. Juni 2021 | Krisendienst Oberpfalz

Enge Zusammenarbeit zwischen Krisendienst und Horizont beschlossen

Krisendienst Oberpfalz und Beratungsstelle Horizont – Hilfe bei Suizidgefahr.

Die Beratungsstelle Horizont – Hilfe bei Suizidgefahr mit Sitz in Regensburg und die Krisendienst Oberpfalz gGmbH beschließen eine enge Zusammenarbeit und unterzeichnen eine gemeinsame Kooperationsvereinbarung. Mit dieser wird eine vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit beschlossen. Das Miteinander zum Wohle der von seelischen Krisen betroffenen Menschen ist übergeordnetes Ziel der Kooperation.

Die Beratungsstelle Horizont – Hilfe bei Suizidgefahr, vertreten durch Frau Sabine Rückle-Rösner von der Diakonie Regensburg sowie Herrn Caritasdirektor Diakon Michael Weißmann vom Caritasverband Diözese Regensburg und die Krisendienst Oberpfalz gemeinnützige GmbH, vertreten durch Herrn Jens Scheffel, Geschäftsführer Krisendienst Oberpfalz, haben eine gemeinsame Kooperation beschlossen.

Am 01.01.2019 trat Teil II des Bayerischen Psychisch Kranken Hilfe Gesetztes (BayPsychKHG) in Kraft. Vorrangiges Ziel des Gesetzes ist die Vermeidung von Unterbringungen psychisch erkrankter Personen gegen deren Willen. Um dies zu erreichen, sieht das Gesetz die Zusammenarbeit zwischen Sozialpsychiatrischen Diensten und Krisendiensten vor, die mit dieser Kooperationsvereinbarung konkretisiert wird.

Mit der Kooperationsvereinbarung wird eine vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit zwischen der Beratungsstelle Horizont und der Krisendienst Oberpfalz gGmbH angestrebt.

Das Miteinander zum Wohle der von seelischen Krisen betroffenen Menschen ist übergeordnetes Ziel der Kooperation.

Das wechselseitige Informieren über die jeweiligen Angebote und eine Weitervermittlung von Menschen in psychischen Notlagen stehen hierbei im Vordergrund.

Die Beratungsstelle Horizont bietet seit 1987 als spezialisierter Sozialpsychiatrischer Dienst mit dem Schwerpunkt Suizidprävention, Hilfe für suizidgefährdete Menschen an, Menschen aus deren Umfeld sowie Menschen, die jemanden durch Suizid verloren haben. Dieses Angebot gilt für die gesamte Oberpfalz.

Die Grundlage der Zusammenarbeit regelt die Rahmenleistungsbeschreibung der Sozialpsychiatrischen Dienste in Bayern Beschluss des Hauptausschusses vom 13.05.2016.

JS